Gebührenerhöhung zum 01.01.2023
Ab dem 01.01.2023 erhöht sich die jährliche Grundgebühr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss bis 2,5 m³/h bzw. mit Nenndurchfluss bis 4 m³/h, also dem "kleinsten" Wasserzähler, um 6 € und beträgt somit künftig 48 €/Jahr netto bzw. 51,36 €/Jahr brutto.
Die Verbrauchsgebühr beträgt künftig 1,40 € netto bzw. 1,50 € brutto pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Hintergrund der erforderlichen Anpassung sind zum einen die seit Jahren steigende Preisentwicklung in vielen Bereichen der Ausgabenseite und gleichzeitige stagnierenden Wasserverkaufszahlen.